IT-Sachverständiger als Spezialist in den Bereichen IT und Neue Medien
Gutachten, Stellungnahmen, Abnahmebescheinigungen – all dies gehört zum Aufgabenbereich des Sachverständigen. Als IT-Gutachter und Sachverständiger IT liegt mein Fachgebiet in den Bereichen Informationsverarbeitung, Neue Medien und Internet.
Im Rahmen meiner Spezialisierung im IT-Bereich biete ich Leistungen von der kurzen Bewertung bis hin zum ausführlichen und aussagekräftigen Sachverständigengutachten für Firmen und zur gerichtlichen Beweisaufnahme. Suchen Sie einen Spezialisten in den Bereichen Webdesign, Online-Shops, Content-Management-Systeme, HTML-Scripting oder Jugendschutz? Dann freue ich mich auf Ihre Anfrage zu
- Abnahmebescheinigungen
- Bewertung von ausgeführten Werkaufträgen
- Bewertungen und Stellungnahmen für die Eigenbewertung
- Sachverständigengutachten
- Gerichtsgutachten.
In einem unverbindlichen Erstgespräch kläre ich mit Ihnen Auftragsthema und Auftragsumfang und erstelle gerne ein unverbindliches Angebot.
Spezialgebiet IT und Neue Medien
Unternehmen sind heute zunehmend mit der Digitalisierung konfrontiert. Aus dieser Entwicklung ergeben sich neue Chancen und Möglichkeiten, aber auch neue Probleme. Technische Fragestellungen und Beurteilungen im Bereich der Informationsverarbeitung sind mittlerweile so komplex, dass Laien nur schwer Antworten finden. Hier kommt der IT-Sachverständige ins Spiel. Als Spezialist erkennt er technische Problemstellungen oder Mängel in der Ausführung von beauftragten Leistungen und kann diese sowohl dokumentieren als auch beratend zur Seite stehen.
Das Sachgebiet Informationsverarbeitung bei der IHK – ein alter Hut
Die Industrie und Handelskammern (IHK) führen in ihrem Katalog des Sachverständigerwesens lediglich das Sachgebiet Informationsverarbeitung auf und werden damit den komplexen Anforderungen, die die ständige Weiterentwicklung der Digitalisierung mitbringen, kaum gerecht. Kein Wunder, stammt die letzte Fassung doch aus dem Jahr 1995, als die elektronische Datenverarbeitung (EDV) und der Personal Computer noch als innovative Neuerungen und das Internet als exotisch galten.
Die Realität sieht heute anders aus: Digitale Systeme entwickeln sich rasant, neue Rechtsvorschriften wie zum Beispiel die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und aktuelle Urteile erfordern immer wieder gänzlich neue Anforderungen in technologischer Hinsicht wie auch im Bereich der Vertragsgestaltung.
Das Institut für Sachverständigenwesen e.V. geht in seiner Beschreibung zur Sachgebietseinteilung Informationstechnologie (IT) an dieser Stelle weiter und nennt zusätzlich
- Anwendungen für mobile Endgeräte (Apps)
- eBusiness
- Enterprise Resource Planning (ERP)
- IT-Forensik
- IT-Sicherheit
Doch auch in der aktuell gültigen Fassung aus dem Jahr 2015 werden die neuesten Entwicklungen der Digitalisierung und der Verlagerung von Dateninformation und Datenverarbeitung ins Internet noch als Modeerscheinung behandelt. Die Bereiche Big Data, Cloud-Computing und Webshop werden bewusst nicht in die Aufgabenbereiche mit hineingenommen. (Quelle: https://www.ifsforum.de/fileadmin/bestellungsvoraussetzungen/2100.pdf)
Insgesamt wird deutlich, dass die hohe Erfordernis an den Spezialisierungsgrad und das Fachwissen eines IT-Sachverständigen hier noch nicht erkannt und berücksichtigt wird.
Neue Medien und Internet – Technologie im stetigen Wandel
Abläufe in Unternehmen werden zunehmend in das Internet und die Cloud verlegt, der Trend geht hin von der stationär installierten Software zur internetbasierten Anwendung, mit der von überall aus der Zugriff auf Unternehmensdaten und die nötigen Programme möglich wird. Damit ändern sich auch die Dienstleister, die zur Konzeption und Installation der IT-Systeme beauftragt werden. Webdesigner, Internet-Agenturen und Programmierer wie auch Anbieter von Komplettlösungen und Cloud-Diensten sind die neuen Ansprechpartner.
Um sowohl deren Leistungen als auch die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bewerten zu können, ist spezifisches Fachwissen nötig, das über die Kenntnisse der klassischen Informationsverarbeitung weit hinaus geht. Gefragt sind Fachkräfte, die darüber hinaus sowohl über fundierte Kenntnisse in den neuen Medien als auch über Wissen und Erfahrung in der speziellen Vertragsgestaltung verfügen. Diese Kompetenzen bilden die Basis für aussage- und beweiskräftige Abnahmen, Analysen, Gutachten und Bewertungen zum Beispiel in den Bereichen:
- Design
- Funktionalität von Web-Anwendungen
- Suchmaschinen-Optimierung
- E-Commerce
- Jugendmedienschutz
Weitere Aufgaben findet der moderne IT-Sachverständige im Vertragsrecht und betreut und berät unter anderem Verträge zur
- Webseitenerstellung und -betreuung
- E-Mail-Server
- Domainbeschaffung
- Content-Nutzung
- Hosting
- Online-Marketing
Bei Fragestellungen rund um eines der genannten Themengebiete oder weitere Fragen im IT- und Neue Medien-Bereich stelle ich meinen Kunden Bewertungs- und Beratungsleistungen zu Ablauf, Gestaltung und Koordination zur Verfügung.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und erstelle nach einer gründlichen Auftragsklärung gerne ein individuelles Angebot.